Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Gemünden (Felda): Bebauungsplan „Agri-Photovoltaikanlage Steinbergacker“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung des Bebauungsplanes
Flächennutzungsplan
Begründung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Blendgutachten
umweltrelevante Stellungnahmen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Sophia Will

M.Sc. Stadt- und Raumplanung

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 17.03.2025

Datum bis:  25.04.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gemünden (Felda) hat am 31.10.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage zum Bebauungsplan "Agri-Photovoltaikanalage Steinbergacker" sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Nachfolgend der frühzeitigen Beteiligung und mit dem Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss wurde der bisher als „Solarpark Steinbergacker“ geführte Bebauungsplan in "Agri-Photovoltaikanalage Steinbergacker" umbenannt. Dies begründet sich in der Umstellung des Planzieles von der Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage in Agri-Photovoltaik.

Das Planziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes im Sinne § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Agri- Photovoltaikanlage“. Das Planziel gilt analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Sonderbauflächen (§ 1 Abs.1 Nr.4 BauNVO) dargestellt. Hierdurch werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Agri-Photovoltaikanlage geschaffen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein Blendgutachten, der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 17.03.2025 bis einschließlich Freitag, den 25.04.2025

im Internet unter auf der Homepage der Gemeinde https://www.gemuenden-felda.de/ unter der Rubrik Aktuelles à Offenlegung veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Gemünden (Felda), Rathausgasse 6, OT Nieder-Gemünden, Bauamt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 25.04.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs.5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.