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Biebertal: Bebauungsplan „Gewerbegebiet, 5. Abschnitt“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Bodenkompensationsberechnung
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Schallgutachten
Verkehrsuntersuchung
Archäologisch-geophysikalische Prospektion
Landschaftsbildanalyse
Fachbeitrag Wasserwirtschaft
Umweltrelevante Stellungnahmen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Julian Adler
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 17.03.2025
Datum bis: 23.04.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Biebertal hat in ihrer Sitzung am 03.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet, 5. Abschnitt“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung des fünften Bauabschnittes des Gewerbegebietes im Ortsteil Rodheim-Bieber geschaffen werden. Zudem wird der Bereich des zum Teil bereits erschlossenen und über den rechtswirksamen Bebauungsplan „Gewerbegebiet, 4. Abschnitt“ von 2001 bauleitplanerisch erfassten vierten Bauabschnittes überplant und es werden einzelne Festsetzungen angepasst und mit der im Norden und Süden vorgesehenen städtebaulichen Entwicklung in Einklang gebracht.
Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung. Den durch den Bebauungsplan vorbereiteten zusätzlichen und nicht vermeidbaren Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft werden als Ausgleich die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für den artenschutzrechtlichen Ausgleich und die hier durchzuführenden Maßnahmen sowie Ökopunkte aus der Ökokontomaßnahme „Flächenhafte Nutzungseinstellung zur Förderung von Waldlebensgemeinschaften“ von HessenForst, Forstamt Wettenberg, (Gemarkung Königsberg) und weitere Ökopunkte aus der Ökokontomaßnahme „Blößen im Wald“ der Gemeinde Biebertal zugeordnet.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine Schalltechnische Untersuchung, eine Verkehrsuntersuchung, eine Archäologisch-geophysikalische Prospektion, eine Landschaftsbildanalyse, ein Fachbeitrag wasserwirtschaftliche Belange sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, dem 17.03.2025 bis einschließlich Mittwoch, dem 23.04.2025
im Internet unter der Adresse www.biebertal.de/wohnen-tourismus/wohnen-und-bauen/bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Biebertal, Rathaus Mühlbergstraße 9, 35444 Biebertal, Zimmer 9.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Mittwoch, den 23.04.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.