Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Eschenburg: Bebauungsplan „Im Seifen“ – 1. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

Downloads

Bebauungsplan
Begründung
Umweltbericht
Anlage zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Auswirkungsanalyse
Abwägung

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Bastian Seibert

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 24.03.2025

Datum bis:  09.05.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung hat am 17.11.2022 den Beschluss für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Seifen“ beschlossen. Planziel ist die Reaktivierung des Standortes für den Einzelhandel durch die Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel gemäß § 11 BauNVO.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (gemäß § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB) einschließlich Begründung, Umweltbericht mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 24.03.2025 bis einschließlich Freitag, dem 09.05.2025

im Internet unter der Adresse https://www.gemeinde-eschenburg.de/leben-und-wohnen/bauleitplanung/ veröffentlicht. Alle Planunterlagen können auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de abgerufen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Ortsteil Eibelshausen, Raum E.05 (Bauabteilung).

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 09.05.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.