
Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Romrod: Bebauungsplan „Am Berg“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
Downloads
BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung des Bebauungsplanes
Flächennutzungsplan
Begründung des Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Sophia Will
M.Sc. Stadt- und Raumplanung
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 24.03.2025
Datum bis: 02.05.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Romrod hat am 10.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Berg“ in der Kernstadt im beschleunigten Verfahren beschlossen. Durch einen Ergänzungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Romrod am 09.07.2024 die Änderung der Verfahrensart in ein zweistufiges Regelverfahren inklusive Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Planziel ist die Schaffung von Wohnbauplätzen. Zur Aufweisung gelangt infolgedessen ein Allgemeines Wohngebiet i.S.d. § 4 BauNVO. Das Plangebiet ist durch die angrenzende Lage zur Straße Am Berg bereits erschlossen. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt, der die Fläche derzeit als Fläche für Gemeinbedarf (soziale Zwecke) darstellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB.
Das Planziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Wohnbauflächen“.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit von
Montag, dem 24.03.2025 bis einschließlich Freitag, dem 02.05.2025
im Internet unter der Adresse https://www.romrod.de unter der Rubrik Rathaus / Bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Romrod, Jahnstraße 2, 36329 Romrod, Zimmer 2.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 02.05.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.