Planungsbüro Fischer

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Schmitten: Bebauungsplan „Im Grund“ 3. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Frederic Bode

Dipl.-Geograph (Uni)

Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB – Erneute Offenlage

Datum von: 31.03.2025

Datum bis:  17.04.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schmitten hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Grund“, 3. Änderung beschlossen.

Planziel ist die Aktualisierung und Überarbeitung des bestehenden Planungsrechts an aktuelle und künftige Anforderungen. Dazu soll der jetzige Park-/ Festplatz dauerhaft in seiner Funktion gesichert werden. Daneben wird die Lage des bestehenden Kiosks / die Gaststätte dem Bestand entsprechend verortet und Entwicklungsoptionen im Bereich des bestehenden Skateplatzes (Jugendspielplatz) eröffnet. Schlussendlich wird das Freibad auch weiterhin in seinem Bestand gesichert und der Standort des DRK im Nordwesten des Geltungsbereiches als Gemeinbedarfsfläche gesichert bzw. auch hier Nutzungsoptionen vorbereitet.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

Aus der Auswertung der Stellungnahmen der Offenlage des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.01.2025 bis zum 14.02.2025 ergaben sich noch Anpassungen an den Festsetzungen des Bebauungsplanes, die gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Veröffentlichung des Planentwurfs erforderlich machen. Die relevanten Änderungen betreffen: Anpassungen der Baugrenzen im Bereich des Freibades aufgrund vorhandener Gasleitung, Integration einer Baugrenze im Bereich der Gemeinbedarfsfläche und im Bereich im Bereich der Fläche für besondere Nutzungszwecke (Gaststätte, Kiosk), Flächenanpassungen im Bereich der Fläche für besondere Nutzungszwecke (Gaststätte, Kiosk), Integration von max. zulässigen Grundflächen und der Zahl der Vollgeschosse in Teilbereichen, Konkretisierung der Festsetzungen zur Zulässigkeit von Stellplätzen, Nebenanlagen und „fliegenden Bauten“, punktuelle Konkretisierung der zulässigen Art der Nutzung.

Im Hinblick auf die genannten Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen wird der Öffentlichkeit vorliegend im Zuge einer sog. Erneuten Veröffentlichung der angepassten Planunterlagen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme wird gemäß den Vorgaben des BauGB angemessen verkürzt.

Der geänderte Entwurf (Erneute Offenlage) des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, die nachfolgend aufgeführten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, die zum Verständnis der Festsetzungen notwendigen DIN-Normen und Regelwerke werden in der Zeit von

Montag, dem 31.03.2025 bis einschließlich Donnerstag, dem 17.04.2025

im Internet unter der Adresse https://www.schmitten.de unter der Rubrik Leben & Wohnen / Wirtschaft & Bauen / Offenlage von Bebauungsplänen im Aufstellungsverfahren veröffentlicht.

Alle Planunterlagen können auch über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/s-u (unter dem Link Schmitten / Zum Bebauungsplan im Verfahren) abgerufen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Schmitten, Ortsteil Schmitten, Parkstraße 2, Zimmer 36.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Donnerstag, dem 17.04.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.