Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Bruchköbel: Bebauungsplan „Neue Brückenschule“

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 31.03.2025

Datum bis:  16.05.2025 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grundschule Roßdorf“ im Stadtteil Roßdorf im zweistufigen Regelverfahren einhergehend mit der Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung einer Grundschule zu schaffen. Vorrangiges Planziel ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (Satzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO), Begründung, Umweltbericht, die nachfolgend aufgeführten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Fachgutachten, die zum Verständnis der Festsetzungen notwendigen DIN-Normen und Regelwerke werden in der Zeit von

Montag, dem 31.03.2025 bis einschließlich Freitag, dem 16.05.2025

im Internet unter der Adresse https://www.bruchkoebel.de unter der Rubrik Bürgerservice / Services von A – Z / Bauleitplanungen / Mehr über diese Dienstleistung veröffentlicht. Weiter sind die Unterlagen auch über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen/a-c einsehbar und abrufbar.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung der Stadt Bruchköbel, Hauptstraße 32, 63486 Bruchköbel, Bauverwaltung.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 16.05.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.