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Frankenberg (Eder): Bauleitplanung der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder), Kernstadt Bebauungsplan Nr. 44a „An der Marburger Straße I“ (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „An der Marburger Straße“)

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Birgit Roeßing
Dipl.-Bauingenieurin (FH)
Stadtplanerin AKH
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren
Datum von: 31.03.2025
Datum bis: 05.05.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankenberg (Eder) hat in ihrer Sitzung am 20.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44a „An der Marburger Straße I“ (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „An der Marburger Straße“) beschlossen. Mit der Änderung des Bebauungsplans erfolgt eine Anpassung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans in Bezug auf die Zulässigkeit von Flachdächern auch im Bereich des Allgemeinen Wohngebiets Nr. 5 sowie flankierende Änderungen zur maximal zulässigen Gebäudehöhe für Bauten mit Flachdächern und die Gestaltung von Staffelgeschossen. Diese Punkte werden auch für das Mischgebiet Nr. 8 überarbeitet. Des Weiteren erfolgt die Aufnahme von Regelungen zu Grundstückszufahrten und zur Gestaltung von Stellplatzanlagen auf den jeweiligen Baugrundstücken. Alle sonstigen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplans Nr. 44 „An der Marburger Straße“ gelten unverändert fort.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom
31.03.2025 - einschl. 05.05.2025
auf der Internetseite der Stadt Frankenberg (Eder) www.frankenberg.de unter der Rubrik Leben in Frankenberg/ Bauen und Wohnen/Bauleitplanverfahren veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Frankenberg (Eder), Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt, vor Zimmer 300, Obermarkt 7 – 13, 35066 Frankenberg (Eder). Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis zum
05.05.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.