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Rauschenberg: Bebauungsplan Nr. 5 Feuerwehrstandort „Westlich Brachter Straße“ sowie 40. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht zum bebauungsplan sowie Flächennutzungsplan
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Umweltrelevante Stellungnahmen BPlan
Umweltrelevante Stellungnahmen FNP
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Julia Böttger
M.A. Geografie und M.A. ICBS
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 07.04.2025
Datum bis: 16.05.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rauschenberg hat in ihrer Sitzung am 19.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 Feuerwehrstandort „Westlich der Brachter Straße“ sowie die Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im Anschluss des südlichen Siedlungsgefüges des Stadtteiles Schwabendorfes, westlich der Brachter Straße (Landesstraße L 3077) sowie östlich der bestehenden Tennisanlage, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung des neuen Feuerwehrstandortes Schwabendorf geschaffen werden. Der Bereich des Plangebietes befindet sich überwiegend innerhalb des Geltungsbereiches des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 2 „Auf den Teichwiesen“ von 1993, der hier private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Tennisgelände“ sowie überlagernd überbaubare Grundstückfläche „Tennisfeld“ sowie verschiedene Anpflanzungen festsetzt.
Das Planziel des Bebauungsplanes Nr. 5 ist die Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung. Zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden zudem Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen sowie bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften formuliert. Als Ausgleich für die durch den Bebauungsplan zulässigen und nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft werden als Ausgleich entsprechende Ökopunkte aus den städtischen Ersatzmaßnahmen zur Renaturierung des Hatzbachs in der Gemarkung Ernsthausen, Flur 12, zugeordnet.
Mit der teilräumlichen Änderung des Flächennutzungsplanes werden auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung des neuen Feuerwehrstandortes Schwabendorf geschaffen. Das Plangebiet im Bereich des eigentlichen Baugrundstückes befindet sich vollständig innerhalb der wirksamen 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rauschenberg von 1990, die hier bislang „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Tennisanlage“ darstellt und nunmehr entsprechend den vorgesehenen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 5 Feuerwehrstandort „Westlich der Brachter Straße“ als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ dargestellt werden soll. Entsprechend ist das Planziel der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes die Darstellung von Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ zulasten der bisherigen Darstellungen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründungen und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, dem 07.04.2025 bis einschließlich Freitag, dem 16.05.2025
im Internet unter der Adresse www.rauschenberg.de/bauen-wirtschaft/bebauungsplaene veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Rauschenberg, Schlossstraße 1, 35282 Rauschenberg.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 16.05.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.