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Grebenau: Bebauungsplan „Am Grabborn / Hinter den Hirtenhäusern“ – 1. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung
Datum von: 07.04.2025
Datum bis: 09.05.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grebenau hat am 13.11.2024 gemäß § 2 Abs.1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Grabborn / Hinter den Hirtenhäusern“ in der Kernstadt Grebenau beschlossen.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll bei der obersten Baureihe am Quellenweg eine zweigeschossige Bebauung ermöglicht werden. Die festgesetzten Baugrenzen und die GRZ werden aufgrund des Bestandes überprüft und ggfls. angepasst. Da die Flächen komplett bebaut sind, erfolgt mit dieser Änderung des Bebauungsplanes auch eine Nachverdichtung im Innenbereich, so dass das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Anwendung kommt. Die Fläche ist im Regionalplan Mittelhessen 2010 als Vorrangfläche Siedlung Bestand und im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Grebenau als Wohnbaufläche (Bestand) dargestellt, eine Alternativenprüfung ist damit nicht erforderlich.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von
Montag, dem 07.04.2025 bis einschließlich Freitag, dem 09.05.2025
im Internet unter der Adresse https://www.grebenau.org unter der Rubrik Wirtschaft/Bauleitplanung (http://www.grebenau.de/Bauleitplanung.html) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Grebenau, Amthof 2, Bürgerbüro (Zimmer 2), 36323 Grebenau (§ 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB)
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 09.05.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs.2 Satz 4 Nr.3 BauGB).
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.