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Ebsdorfergrund: Ergänzungssatzung im Bereich „Nördlich Holzhäuser Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Ergänzungssatzung
Begründung zur Ergänzungssatzung

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Lennart Lindner

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren

Datum von: 07.04.2025

Datum bis:  09.05.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ebsdorfergrund hat am 11.11.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Nördlich Holzhäuser Straße“ gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr.3 BauGB im Ortsteil Wittelsberg beschlossen.

Geplant ist die Abgrenzung und Festlegung der bebauten Ortsteile im Bereich nördlich der Holzhäuser Straße, da die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Flächen entsprechend geprägt ist. Geplant ist die Ausweisung eines Baugrundstückes im Nordosten der Ortslage, da dieser Bereich bereits über einen Stichweg erschlossen ist, über den Flächennutzungsplan aber nur landwirtschaftliche Fläche dargestellt wird. Gleichzeitig werden die bestehenden Freizeitgärten erfasst. Der Ortsrand erfährt in diesem Bereich eine sinnvolle städtebauliche Abrundung. Zur Ausweisung gelangt analog den angrenzenden Nutzungen ein Dörfliches Wohngebiet im Sinne des § 5a BauNVO sowie eine Private Grünfläche Zweckbestimmung „Freizeitgärten“ gemäß § 9 Abs.1 Nr.15 BauGB.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von

Montag, dem 07.04.2025 bis einschließlich Freitag, dem 09.05.2025

im Internet unter der Adresse www.ebsdorfergrund.de unter der Rubrik Bauen und Wohnen veröffentlicht.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Ebsdorfergrund, Dreihäuser Straße 17, FB Bauen, Planen, Umwelt und Energie, Zimmer 1, 35085 Ebsdorfergrund.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 09.05.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Ergänzungssatzung wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.