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Niederaula: Bebauungsplan Nr. 50 „Gleberück / Struthfeld“ sowie 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht zum Bebauungsplan
Bestandskarte zum Umweltbericht
Natura-2000-Vorprüfung (Prognose), FFH-Gebiet
Natura-2000-Vorprüfung (Prognose), Vogelschutzgebiet
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Fachbeitrag Bodenschutz
Verkehrsuntersuchung
Fachbeitrag wasserwirtschaftliche Belange
Archäologisch-geophysikalische Prospektion, Magnetometerprospektion
Archäologische Prospektion, Systematische Flurbegehung
Blendgutachten
Geotechnischer Kurzbericht
Umweltrelevante Stellungnahmen zum Bebauungsplan
Umweltrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Flächennutzungsplan-Änderung
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
Umweltrelevante Stellungnahmen zur Flächennutzungsplan-Änderung
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Julian Adler
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 14.04.2025
Datum bis: 23.05.2025 einschließlich
Die Marktgemeinde Niederaula beabsichtigt im Ortsteil Niederjossa nördlich der Autobahnanschlussstelle Niederaula (Bundesautobahn BAB 7) im südwestlichen Anschluss an die bestehenden gewerblichen Nutzungen entlang der Bundesstraße B 62 (Jossastraße) die Ausweisung von Bauflächen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines Gewerbe- und Logistikparks. Die Gemeindevertretung hat hierzu in der Sitzung am 22.07.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Gleberück / Struthfeld“ sowie der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich gefasst und am 26.09.2024 die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplan-Änderung beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung des Plangebietes sowie für die Umsetzung des geplanten Gewerbe- und Logistikparks geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Gewerbe- und Logistikpark“ und konkreten Regelungen zu den im Einzelnen zulässigen Nutzungen. Darüber hinaus werden die verkehrliche Erschließung und geplante Entwässerung sowie die zugehörigen und im Plangebiet verbleibenden Freiflächen bauplanungsrechtlich gesichert und es werden Festsetzungen zur grünordnerischen Gestaltung getroffen. Zur Kompensation der durch den Bebauungsplan vorbereiteten und nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft wird insbesondere eine vorlaufende Ersatzmaßnahme mit dem Ziel einer Gewässerrenaturierung entlang der Fulda zugeordnet.
Mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes werden auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung des geplanten Gewerbe- und Logistikparks im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gleberück / Struthfeld“ geschaffen. Das Planziel der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Sonderbauflächen“ zu Lasten der bisherigen Darstellungen. Hinzu kommt die überlagernde Darstellung von „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ im südwestlichen und südöstlichen Bereich des Plangebietes.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht, zwei Natura-2000-Vorprüfungen (Prognosen), ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein Fachbeitrag Bodenschutz, eine Verkehrsuntersuchung, ein Fachbeitrag wasserwirtschaftliche Belange, eine Archäologisch-geophysikalische Prospektion (Magnetometerprospektion), eine archäologische Prospektion (Systematische Flurbegehung), ein Blendgutachten und ein Geotechnischer Kurzbericht sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, dem 14.04.2025 bis einschließlich Freitag, dem 23.05.2025
im Internet unter der Adresse www.niederaula.de unter der Rubrik „Wohnen & Bauen“ und „Pläne“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Niederaula, Rathaus, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, Zimmer 212.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 23.05.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.