Planungsbüro Fischer

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Schlitz: Bebauungsplan „Gewerbegebiet Fraurombach – 1. Erweiterung Teilfläche Nord“ – 3. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung Bebauungsplan
Artenschutzrechtliches Kurzgutachten
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung

Datum von: 22.04.2025

Datum bis:  26.05.2025 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlitz hat am 09.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Fraurombach – 1.Erweiterung Teilfläche Nord“ im Stadtteil Fraurombach beschlossen.

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes soll die bisherige Verkehrsführung der Fraurombacher Straße geändert und in die Rolf-Hartmann-Straße verlegt werden. Dadurch bedingt können weitere gewerbliche Bauflächen geschaffen werden. Das Maß der baulichen Nutzung und die Darstellung der Baugrenzen werden im künftigen Gewerbegebiet an den Bestand angepasst und auf die neue Erschließungsachse ausgerichtet. Gleichzeitig werden die Diskrepanzen zwischen bisheriger Planung und Bestand an die örtlichen Gegebenheiten angepasst und es erfolgt eine Nachverdichtung. Die Planänderung ist eine Maßnahme (Nachverdichtung) im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und wird daher im Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von

Dienstag, dem 22.04.2025 bis einschließlich Montag, dem 26.05.2025

im Internet unter der Adresse https://www.schlitz.de/ unter der Rubrik Aktuelles / Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Schlitz, An der Kirche 4, 36110 Schlitz, Stadtbau- und -planungsamt, Haus A, 2.Stock.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Montag, dem 26.05.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.