Planungsbüro Fischer

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Waldsolms: Ergänzungssatzung im Bereich „Auf der Hardt“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Ergänzungssatzung
Begründung zur Ergänzungssatzung
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Sophia Will

M.Sc. Stadt- und Raumplanung

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren

Datum von: 27.04.2026

Datum bis:  29.05.2026 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldsolms hat am 10.07.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der Ergänzungssatzung im Bereich „Auf der Hardt“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Weiperfelden beschlossen.

Geplant ist die Abgrenzung und Festlegung der bebauten Ortsteile im Bereich südöstlich der Straße Auf der Hardt, da die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Flächen entsprechend geprägt sind. Kleinflächig ist die Erweiterung im Süden der Ortslage geplant, da dieser Bereich bereits über die Straße Auf der Hardt angebunden ist. Der Ortsrand erfährt in diesem Bereich eine kleinflächige städtebauliche Ergänzung.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung einschließlich zugehöriger Begründung sowie ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag werden in der Zeit von

Montag, dem 27.04.2026 bis einschließlich Freitag, dem 29.05.2026

im Internet unter der Adresse https://www.waldsolms.de/seite/203585/laufende-bauleitplanverfahren.html?browser=1 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Waldsolms, Bauverwaltung, Lindenplatz 1, 35647 Waldsolms-Brandoberndorf.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 29.05.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Im vereinfachten Verfahren, das bei einem Satzungsverfahren nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB anzuwenden ist, wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10a Abs. 1 BauGB) abgesehen wird.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.