Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Bad Orb: Bebauungsplan Gewerbegebiet „Eiserne Hand“ – 1. Änderung
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht des Bebauungsplanes
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Natura-2000-Prognose
Baugrunduntersuchung
Geräuschimmissionsprognose Teil 1
Geräuschimmissionsprognose Teil 1-A
Geräuschimmissionsprognose Teil 2
Verkehrsuntersuchung
Geruchsimmissionsprognose
Umweltrelevante Stellungnahmen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 01.06.2026
Datum bis: 03.07.2026 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Orb hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Eiserne Hand“ – 1.Änderung beschlossen.
Der bisherige Titel des Bebauungsplanes wird zum Entwurf geändert und das Wort Industriegebiet zurückgenommen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Optimierung der bisherigen Planung durch Änderung des Maßes und der Art der baulichen Nutzung sowie der geringfügigen Änderung der Straßentrasse. In Teilbereichen soll die bisher zulässige Gebäudehöhe erhöht werden, Teilflächen von einem Industriegebiet in ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO umgewandelt und die Linienführung der Erschließungsstraße optimiert werden. In der Summe dieser Änderungen werden die Grundzüge der Planung berührt, so dass die Planänderung im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt wird. Im Zuge der Planung wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Neben der Änderung der Bauflächen wurden die bisher festgesetzten Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit in die Planung aufgenommen, auf Plausibilität überprüft und Änderungen in Teilbereichen durchgeführt. Das entstandene Eingriffsdefizit wird durch die Zuordnung einer Ökokontomaßnahmen kompensiert.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die Gutachten Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Baugrunduntersuchung, Geräuschimmissionsprognose, Verkehrsuntersuchung und Geruchsimmissionsprognose sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, dem 01.06.2026 bis einschließlich Freitag, dem 03.07.2026
im Internet auf der Homepage der Stadt Bad Orb unter der Rubrik (https://stadt-bad-orb.de/Rathaus-Politik/Ämterinfos/Bauamt/Bauen-Planen/Bebauungspläne) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Bad Orb, Frankfurter Straße 2, Bauamt, Zimmer 2.04, während der allg. Öffnungszeiten der Verwaltung (Mo.-Fr. 8:30-12 Uhr sowie Do. von 14-17:30 Uhr), sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail).
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 03.07.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).
Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie vorab die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen der Stadtverordnetenversammlung.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.