Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Waldsolms: Bebauungsplan „Unter der Ziegelhütte“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

Downloads

Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplanes

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 08.06.2026

Datum bis:  10.07.2026 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldsolms hat am 12.11.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Unter der Ziegelhütte“ im Ortsteil Brandoberndorf sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Die Gemeindevertretung hat ergänzend am 12.11.2025 die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

Ziel der vorliegenden Planung ist die planungsrechtliche Sicherung des Pumptracks (Bike-Parks) sowie des Wertstoffhofs. Darüber hinaus sollen auch die Kläranlage und der Bauhof planungsrechtlich gesichert und in kleinem Umfang Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden. Ziel des Bebauungsplanes ist daher die Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf mit den entsprechenden Zweckbestimmungen i.S.d. § 9 Abs 1 Nr. 5 BauGB sowie die Festsetzung von Flächen für die Abwasserentsorgung für die Kläranlage. Ergänzend wird eine Fläche für Sport- und Spielanalagen gemäß § 9 Abs 1 Nr. 5 BauGB festgesetzt.

Die Erschließung ist ausgehend des Ziegelhüttenweges gesichert. Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.  

Der Planvorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, jeweils einschließlich Begründung, sowie der Umweltbericht werden in der Zeit von

Montag, dem 08.06.2026 bis einschließlich Freitag, dem 10.07.2026

im Internet unter der Adresse https://www.waldsolms.de/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanverfahren/ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Waldsolms, Bauverwaltung, Lindenplatz 1, 35647 Waldsolms-Brandoberndorf.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 10.07.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB). 

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.