Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Geisenheim: Bebauungsplan „Baugebiet Hähnchen“, 2. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung des Bebauungsplanes

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Frederic Bode

Dipl.-Geograph (Uni)

Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung

Datum von: 08.06.2026

Datum bis:  10.07.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat die Aufstellung und Offenlage des o.g. Bebauungsplans beschlossen.

Ziel der Planung ist es, für den im Plangebiet ansässigen Gewerbebetrieb eine bauliche Erweiterungsoption zu schaffen und damit eine langfristige Sicherung des Standortes zu ermöglichen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich während der untengenannten Frist im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes inkl. der textlichen Festsetzungen und der zugehörigen Begründung sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung werden im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Hochschulstadt Geisenheim https://www.geisenheim.de unter der Rubrik Rathaus & Politik / Aktuelles/ Offenlagen Bauleitplanverfahren (https://www.geisenheim.de/rathaus-politik/aktuelles/bauleitplanverfahren/) und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/g-i während der gesamten Veröffentlichungsfrist vom

08.06.2026 – 10.07.2026 (einschließlich)

einsehbar und können heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist an nicola.fischer-quasten@geisenheim.de oder beteiligung@fischer-plan.de gesendet werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können jedoch auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die o. g. Planunterlagen im Fachbereich Bauen und Umwelt der Hochschulstadt Geisenheim, Winkeler Straße 46, im Bürgerflur des 1. Obergeschosses, 65366 Geisenheim zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

10.07.2026 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.