Planungsbüro Fischer

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Hadamar: Bebauungsplan „St.-Anna-Quartier“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung des Bebauungsplanes
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Julian Adler

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung

Datum von: 22.06.2026

Datum bis:  17.07.2026 einschließlich

In der Kernstadt Hadamar ist im Bereich der bestehenden Park- und Stellplatzflächen östlich des Gebäudes des Medizinischen Versorgungszentrums zwischen der Straße Kreuzweg im Norden und der Schulstraße im Süden die städtebauliche Neuordnung im Zuge der Errichtung eines überwiegend als Seniorenzentrum genutzten Gebäudeensembles bestehend aus einer Pflegeeinrichtung und Betreutem Wohnen sowie einer Tiefgarage zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs einschließlich entsprechender Bewegungsflächen auf dem Baugrundstück vorgesehen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar hat daher in ihrer Sitzung am 04.02.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „St.-Anna-Quartier“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen

Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des geplanten Vorhabens als Maßnahme der Innenentwicklung geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Urbanen Gebietes gemäß § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO). Zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden zudem Festsetzungen unter anderem zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen sowie bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften formuliert.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Landschaftspflegerischem Fachbeitrag wird in der Zeit vom

22.06.2026 – 17.07.2026 (einschließlich)

im Internet unter der Adresse www.hadamar.de/bauen/bebauungsplaene veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Stadt Hadamar, Untermarkt 1, 65589 Hadamar, II. Stock im Rathaus, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

17.07.2026 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.