Planungsbüro Fischer

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Herleshausen: Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Auf der Klingen“ – 5. Änderung (Textbebauungsplan)

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Textbebauungsplan

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Julian Adler

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung

Datum von: 22.06.2026

Datum bis:  24.07.2026 einschließlich

In der Gemeinde Herleshausen ist im Bereich südlich der Eisenacher Straße die Errichtung eines Lebensmittel- und Getränkemarktes als Verlagerung des bestehenden Standortes an der Brandenburgstraße vorgesehen. Zur Umsetzung der Planung wird für diesen Bereich derzeit der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt südlich der Eisenacher Straße“ aufgestellt. Mit der Aufhebung der rechtswirksamen 5. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Klingen“ von 2007 wird vor diesem Hintergrund das städtebauliche Ziel verfolgt, dass am bisherigen Standort des bestehenden Lebensmittelmarktes an der Brandenburgstraße künftig Lebensmitteleinzelhandel nicht mehr allgemein bauplanungsrechtlich zulässig ist und wieder das frühere und derzeit mit der 5. Änderung überlagerte Bauplanungsrecht bis einschließlich der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Klingen“ von 1998 gilt. Hierdurch soll das mit der geplanten Standortverlagerung des Lebensmittelmarktes verfolgte städtebauliche und versorgungsstrukturelle Ziel der Gemeinde Herleshausen dokumentiert und zugleich gewährleistet werden, dass im Bereich des bisherigen Standortes künftig kein Lebensmittelmarkt mehr bauplanungsrechtlich zulässig ist, der in Summe mit dem geplanten Lebensmittelmarkt südlich der Eisenacher Straße zu einer unverträglich hohen Kaufkraftbindung im Gemeindegebiet führt. So gilt nach erfolgter Aufhebung der 5. Änderung künftig als Art der baulichen Nutzung wieder ein eingeschränktes Gewerbegebiet für Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören (Bebauungsplan „Auf der Klingen“ – 4. Änderung von 1998), in Verbindung mit einem für das Gewerbegebiet festgesetzten Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben und einer nur ausnahmsweise Zulässigkeit des Handels mit Blumen, Pflanzen und Gartenartikeln, Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugartikeln, der Selbstvermarktung ansässiger Gewerbebetriebe sowie des Handels mit Maschinen, Maschinenteilen, zugehörigen Werkzeugen und Industrieausrüstungen sowie der Einrichtung eines Getränkemarktes (Bebauungsplan „Auf der Klingen“ – 3. Änderung von 1996). Somit werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Folgenutzung und künftige Wiedernutzbarmachung der Liegenschaften nach Maßgabe der weiterhin fortgeltenden 3. und 4. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Klingen“ geschaffen.

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 02.06.2026 den Beschluss zur Aufstellung einer Satzung zur Aufhebung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Klingen“ von 2007 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der Aufhebungssatzung in Form eines Textbebauungsplanes ohne Planzeichnung wird in der Zeit vom

22.06.2026 – 24.07.2026 (einschließlich)

im Internet unter der Adresse www.herleshausen.de/seite/346740/ausschreibungen-bekanntmachungen.html und der Rubrik „Bekanntmachungen“ und „Bauleitplanungen in der Gemeinde Herleshausen“ veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch über das Portal des Landes Hessen im Internet unter der Adresse https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Fachbereich Bauverwaltung, Bahnhofstraße 15, der Gemeinde Herleshausen, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

24.07.2026 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.