Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Grünberg: Bebauungsplan Nr. 104 „Sondergebiet Windhof“ mit Änderung des Flächennutzungsplans

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung des Bebauungsplanes
Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen
Schalltechnisches Gutachten
Stellungnahme Immissionsschutz

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Birgit Roeßing

Dipl.-Bauingenieurin (FH)

Stadtplanerin AKH

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 22.06.2026

Datum bis:  24.07.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat in ihrer Sitzung am 25.04.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 104 „Sondergebiet Windhof“ mit Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Des Weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg in ihrer Sitzung am 05.02.2026 in Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss die Erweiterung des Planziels und des räumlichen Geltungsbereichs beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Integration von 6 Wohnbaugrundstücken zu schaffen, die im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 49.1 „Am Heiligenstock – Teil II“ nicht zur Rechtskraft gebracht werden konnten.

Planziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung sowie die Erweiterung des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes, einhergehend mit der Schaffung einer Normenklarheit in Bezug auf den zulässigen Nutzungsumfang im Bereich des Windhofes. Des Weiteren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes für 6 Baugrundstücke geschaffen werden, die aufgrund der damaligen Geruchsbelastung vom Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 49.1 „Am Heiligenstock – Teil II“ ausgenommen werden mussten. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt ausschließlich für das zur Ausweisung gelangende Sondergebiet.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Vorentwurf der Bauleitpläne einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht, Schallgutachten, Abstandsberechnung Geruch und Ergebnisbericht Artenschutz wird in der Zeit vom

22.06.2026 – 24.07.2026 (einschließlich)

auf der Internetseite der Stadt Grünberg www.gruenberg.de unter der Rubrik »Leben & Wohnen« -> »Bauleitplanung « -> »Aktuelle Bauleitplanung « veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

24.07.2026 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB). 

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.